Stipendium2019-09-16T19:41:16+00:00

Stipendium

In Brandenburg gibt es Stipendienprogramme, die die Weiterbildung von jungen angehenden Ärzten unterstützen.


Studienbeihilfe für Medizinstudenten vom Landkreis Elbe Elster

Als Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung vergibt der Landkreis Elbe-Elster seit 2010 in jedem Jahr zum Wintersemester eine Studienbeihilfe für Medizinstudenten.

Medizinstudenten, die an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben, können für die Dauer von vier Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten.

Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Stipendienprogramm des Landes Brandenburg und der Kassenärztlichenvereinigung Brandenburg

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und das Land Brandenburg

starten pünktlich zum Beginn des neuen Studienjahres 2019/2020 am 1. Juli 2019 ein Förderprogramm zur Stärkung der landärztlichen Versorgung. Es sieht unter anderem Stipendien für Medizinstudierende vor, die sich für einen späteren Einsatz auf dem Lande entscheiden.

Das Programm enthält drei Förderelemente:

  1. a) Ein monatliches Stipendium für Medizinstudierende in Höhe von 1000 Euro, längstens für die Regelstudienzeit von 75 Monaten.

Gefördert werden können Studierende der Humanmedizin, die sich verpflichten, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztweiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu sein.

  1. b) Ein monatliches Co-Stipendium für Medizinstudierende in Höhe von bis zu 500 Euro, längstens für die Regelstudienzeit von 75 Monaten.

Gefördert werden können Medizinstudierende, die bereits ein Stipendium durch eine Kommune oder einen Krankenhausträger erhalten und die sich verpflichten, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztweiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu sein.

  1. c) Die Übernahme der Kosten von bis zu 5.760 Euro für die Anstellung einer Weiterbildungsassistentin oder eines Weiterbildungsassistenten für die Regelweiterbildungszeit von 60 Monaten.

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